Aufnahme
Wichtig für Geimpfte und Genesene:
Sie können sich zukünftig für jeden Aufenthalt bei uns im Krankenhaus (ambulante Sprechstunden, Beratungen, Eingriffe, teil- oder vollstationäre Unterbringung etc.) mit dem
Nachweis einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung gegen SARS COV-2 (Impfpass, HandyApp, QRCode etc.),
--> also als Geimpfte
oder dem
Nachweis einer Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate (PCR-Befund),
--> also als Genesene
von der Testpflicht bei uns im Hause befreien.
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Alle Patienten melden sich bitte bei ihrer Ankunft in der Patientenaufnahme an. Diese befindet sich im Foyer unseres Krankenhauses und ist täglich von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeit werden Sie über die Notfallaufnahme aufgenommen.
Mitzubringen sind:
• die Chipkarte der Krankenkasse
• der Einweisungsschein des Arztes
sowie ggfs. aktuelle Befunde und Bilder von MRT, CT, Röntgen, Laborwerten oder EKG, sofern diese nicht schon vorher in der Sprechstunde im Klinikum abgegeben wurden, und auch
• Dauermedikamente und Medikamentenplan
• Impfpass
• Röntgenpass
• wenn vorhanden, Nothilfepass
- Nachthemd bzw. Schlafanzug
- Bade- oder Morgenmantel
- Hausschuhe mit rutschfester Sohle
- feste, gut sitzende Schuhe
- Unterwäsche und Socken
- bequeme Oberbekleidung
- Hygieneartikel
- Brille mit Etui
- Schreibzeug
- Wecker
- persönliche Heil- und Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Hörgerät)
- Kleingeld für Telefon- und Fernsehkarte
- Buch oder Zeitschrift
- Uhren, Ringe, teuren Schmuck oder andere Wertgegenstände
Das Klinikum ist verpflichtet, im Auftrag der Krankenkassen die gesetzlich festgelegten Selbstbeteiligungskosten (diese betragen zur Zeit: 10,00 € pro Tag für max. 28 Kalendertage im Jahr) zu erheben und an die Krankenkasse weiterzuleiten.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
• bei Patienten mit Bescheinigung der Krankenkassen über Zuzahlungsbefreiungen,
• bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
• bei ambulanter, teil-, vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus
• im Zusammenhang mit Entbindungen
• bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung
• bei Behandlung wegen anerkannter Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Den Zuzahlungsbetrag bitten wir spätestens am Tag Ihrer Entlassung zu entrichten.
Für diese Zusatzleistungen werden separate Verträge abgeschlossen und es erfolgt eine gesonderte Berechnung. Die aktuellen Preise erhalten Sie auf Anfrage in der Patientenaufnahme.
Werdende Muttis haben bei uns die Möglichkeit, einen „3-D-Ultraschall“ durchführen zu lassen. Kosten und weitere Informationen erhalten Sie auf der Station Gynäkologie oder in der Patientenanmeldung.
Die Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit Ihren persönlichen Daten sind für uns selbstverständlich.