Entlassung
Vergewissern Sie sich bei der Entlassung, dass Sie alle persönlichen Dinge eingepackt haben und alle offenen Fragen geklärt sind - zum Beispiel welche Medikamente einzunehmen sind oder worauf Sie bei der Ernährung achten müssen.
Stellen Sie Sich nach dem Krankenhausaufenthalt bitte umgehend Ihrem Hausarzt vor. Dazu wird ein Arztbrief erstellt, der dann für den weiterbehandelnden Arzt einen ausführlichen Bericht über alle Untersuchungs- und Behandlungsergebnisse enthält.
Möchten Sie mit einem Taxi Ihrer Wahl nach Hause fahren, werden Ihnen die Mitarbeiter der Patientenaufnahme behilflich sein.
Schon während Ihres stationären Aufenthaltes beraten und unterstützen wir Sie deshalb gern, sollte eine intensivere Nachsorge für Sie relevant werden. Das Team unseres Sozialdienstes unterstützt und informiert Sie bereits seit vielen Jahren über Ansprüche auf eine medizinische Rehabilitation oder die Sicherung der Nachsorge nach Ihrem Krankenhausaufenthalt, in dem unsere Mitarbeiter bspw. Pflegeheimplätze oder eine Anschlussheilbehandlung beantragen und vermitteln.
Der Gesetzgeber hat diese Bemühungen nun in einem Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a Satz 9 SGB V konkretisiert. Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit ist das Ziel, die bedarfsgerecht, kontinuierliche Versorgung im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Dies wird durch die multidisziplinäre Zusammenarbeit von Pflege, Ärzten und Sozialdienst sichergestellt. Unser Entlassmanagement wird stets an die gesetzlichen Forderungen angepasst.