Für niedergelassene Ärzte

Hier informieren wir Sie zu wichtigen Themen rund um den Patienten und den Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. 

Schon während Ihres stationären Aufenthaltes beraten und unterstützen wir die Patienten, sollte eine intensivere Nachsorge für diese relevant werden. Das Team unseres Sozialdienstes unterstützt und informiert dazu die Patienten über Ansprüche auf eine medizinische Rehabilitation oder die Sicherung der Nachsorge nach deren Krankenhausaufenthalt, in dem unsere Mitarbeiter bspw. Pflegeheimplätze oder eine Anschlussheilbehandlung beantragen und vermitteln.  

Der Gesetzgeber hat diese Bemühungen nun in einem Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a Satz 9 SGB V konkretisiert. Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit ist das Ziel, die bedarfsgerechte kontinuierliche Versorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Dies wird durch die multidisziplinäre Zusammenarbeit von Pflege, Ärzten und Sozialdienst sichergestellt. 

Seit 01.10.2017 sind die Krankenhäuser verpflichtet, für Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt (oder nach dem Erhalt stationsäquivalenter Leistungen) ein sogenanntes Entlassmanagement zu organisieren. Dazu gehört, dass sie feststellen, welche ambulanten Leistungen unmittelbar nach der Klinikentlassung erforderlich sind und diese einleiten. 

In diesem Zusammenhang ist es Krankenhäusern in begrenztem Umfang erlaubt, Verordnungen auszustellen und eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. So dürfen sie Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße verschreiben, um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken. Dies gilt auch für Leistungen wie häusliche Krankenpflege und Heilmittel. Außerdem müssen Krankenhausärzte den weiterbehandelnden Vertragsarzt rechtzeitig über die Therapie des Patienten zum Zeitpunkt der Entlassung und – bezogen auf Arzneimittel – über Änderungen der bei Krankenhausaufnahme bestehenden Medikation informieren.

Für fast alle Patienten wird das Therapiekonzept in interdisziplinär besetzten Tumorkonferenzen festgelegt. Hier beraten Spezialisten der einzelnen medizinischen Fachdisziplinen über die möglichen Therapieoptionen und sprechen eine Empfehlung für ein Behandlungskonzept aus. Selbstverständlich werden individuelle Patientenwünsche hierbei respektiert.

Hier informieren wir Sie demnächst über ärztliche Fortbildungen, an denen Sie teilnehmen und entsprechende Punkte der Sächsischen Landesärztekammer erwerben können.

Unsere Kompetenzschwerpunkte neben den Kliniken, Instituten und Funktionsabteilungen: 

Schlaganfall-Netzwerk Ostsachsen
Traumanetzwerk
Behandlungseinrichtung für Diabetes mellitus Typ II