Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist 2020 in Kraft getreten und hat das Ziel, deutsche Krankenhäuser fit für die Zukunft zu machen. Es stellt Fördermittel bereit, um die digitale Infrastruktur und die Patientenversorgung zu modernisieren.
Die Mittel werden über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) bereitgestellt, der von Bund, Ländern und Krankenhausträgern getragen wird. Zusätzlich fließen Gelder aus der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) in den Fonds.
Das Kreiskrankenhaus Weißwasser gemeinnützige Gmbh hat einen Förderungsantrag für folgende Förderungstatbestände genehmigt bekommen:
- Fördertatbestand 2, Patientenportale
- Fördertatbestand 3, Digitale Pflege -und Behandlungsdokumentation
- Fördertatbestand 5, Digitales Medikationsmanagement
- Fördertatbestand 6, Digitale Leistungsanforderung
Aktueller Stand
Fördertatbestand 2
- Einführung eines Patientenportals mit Terminvergabe in Q4/2025
- Schnittstelle zwischen Krankenhausinformationssystem und Patientenportal – abgeschlossen
Fördertatbestand 3
- Aufrüstung der vorhandenen zentralen Hardware mit Speicher und Prozessoren
Virtualisierungs- und Datensicherungssoftware – abgeschlossen - Aufbau einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation in Q4/2025
- Errichtung eines digitalen Archives – abgeschlossen
- Einführung eines Patientendatenmanagementsystems in der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin in Q4/2025
- Beschaffung von mobilen Endgeräten – abgeschlossen
Fördertatbestand 5
- Digitales Medikationsmanagement in Q4/2025
Fördertatbestand 6
- Errichtung eines digitalen Archives – abgeschlossen
